Informationen für Patienten und Eltern

Wann bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern?

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf der Einteilung in kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Dadurch wird der Schweregrad einer Zahn- und Kieferfehlstellung beschrieben. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei einem Schweregrad der Stufen 3 bis 5. Bei Fehlstellungen der Schweregrade 1 oder 2 werden die Behandlungskosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Mein Kind hat schiefe Zähne und die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten nicht. Kann das sein?

Ja, diese Möglichkeit besteht - leider. Die Fehlstellung kann zwar gravierend sein, aber nicht den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) entsprechen, bei denen die Krankenkasse die Kosten übernimmt (siehe oben).
Solche Ausgrenzungen müssen in jedem Fall der Krankenkasse gemeldet werden.

Ist der Zahnwechsel noch nicht so weit fortgeschritten,
wie es die Richtlinien für den Beginn einer Kassenbehandlung vorschreiben, erfolgt ebenfalls eine Ausgrenzung.

Dies bedeutet aber nicht, dass keine Behandlungsbedürftigkeit besteht. Ihr Kieferorthopäde berät Sie von Fall zu Fall, ob eine Behandlung sinnvoll ist und ob Sie die Behandlungskosten unter den gegebenen Bedingungen selbst übernehmen sollten.
Mit geraden Zähnen und einer guten Kaufunktion lässt sich nicht nur freier lachen, die Zähne können auch besser gepflegt und damit länger erhalten werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil an den Behandlungskosten?

Grundsätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kassenleistungen zu 100%. Um jedoch eine höhere Erfolgsquote zu erreichen, werden Patienten und Eltern an den Behandlungskosten beteiligt. Daher müssen sie während der kieferorthopädischen Behandlung einen Eigenanteil von 20% der Behandlungskosten von jeder Quartalsrechnung übernehmen (10% für das zweite und jedes weitere Kind in laufender Behandlung).

Wird die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen, stellt der Kieferorthopäde eine Abschlussbescheinigung nach § 29 SGB V aus. Diese wird zusammen mit den Rechnungen für die Eigenanteile bei der Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse erstattet dann den Patientenanteil zurück.

Wer erstattet die Eigenanteilsrechnungen, wenn mein Kind die Krankenkasse wechselt?

Mit dem Wechsel der Krankenkasse geht die Abrechnung der Eigenanteilsrechnungen auf die neue Kasse über.
Alle Kassenrechnungen werden nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung durch die neue Krankenkasse erstattet.

Darf mein Kieferorthopäde zusätzliche Leistungen berechnen?

Sie haben die Möglichkeit zu wählen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Patienten können aber auch bequemere oder ästhetisch günstigere Methoden in Anspruch nehmen. Diese sind häufig mit einem erhöhten Einsatz für den Behandler verbunden.
Ihr Kieferorthopäde kann Sie an den Mehrkosten zum Beispiel für zahnfarbene oder selbstlegierende Brackets, als auch für wärmeaktive oder superelastische Drähte beteiligen. Er trifft nach einem aufklärenden Gespräch mit Ihnen schriftlich eine Mehrkostenvereinbarung.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich zum Beispiel für zusätzliche Mundhygienemaßnahmen oder eine Langzeitstabilisierung (geklebter Retainerdraht) zu entscheiden. Für diese sogenannten außervertraglichen Leistungen bekommen Sie eine Privatrechnung.

Mehrkosten als auch außervertragliche Leistungen gehören nicht zum Umfang, der von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird.

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Kosten bei der Erwachsenenbehandlung?

Nach § 29 Sozialgesetzbuch V darf die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten für Patienten,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht übernehmen, selbst wenn es medizinische Gründe dafür gibt, wie zum Beispiel eine eingeschränkte Kaufunktion oder die Vermeidung von Zahnersatz.

Eine Ausnahme bilden extreme Fehlstellungen der Kiefer,
die nur auf operativem Weg (durch Trennen und Versetzen des Kieferknochens) korrigiert werden können. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die erforderliche kieferorthopädische Behandlung und die Operation.

Warum kann eine erneute KFO-Behandlung notwendig sein, obwohl die erste Therapie bereits abgeschlossen ist?

Der Mundraum ist ein komplexes System, in dem nicht nur die Zähne eine Rolle spielen, sondern auch die sie umgebenden Weichteile, z.B. die Zunge und die Wangen- und Lippenmuskulatur. Das ständige Einwirken dieser Strukturen und das Wechselspiel untereinander haben Einfluss auf die Stellung der Zähne. Dadurch und auch durch nächtliches Zähneknirschen kann es zu Veränderungen der Zahnstellung kommen. In diesen Fällen kann dann eine erneute Therapie notwendig sein.

 

Was kann ich mit einer festen Spange essen?

Essen kann man eigentlich alles, harte Nahrung muss vor dem Verzehr kleingeschnitten werden. Auf Kaugummis und Kaubonbons sollte man allerdings in dieser Zeit verzichten, denn sie können zu einem Ablösen der Apparatur führen.

Tut die Behandlung mit einer festen Spange weh?

Eingewöhnungsschwierigkeiten treten im Allgemeinen nur in den ersten Tagen auf. So können die Zähne auf die Spannung des eingebundenen Drahtes empfindlich reagieren.
Es empfiehlt sich, in dieser Zeit weiche Nahrung zu kauen. Sollten die Brackets an der Mundschleinhaut reiben, können diese mit Protektionswachs (Schutzwachs) abgedeckt werden.

Kann man mit einer festen Spange ein Blasinstrument spielen?

Mit ein bisschen Übung erlernt man trotz der Brackets schnell den Umgang mit dem Instrument und außerdem haben wir ein Merkblatt für Blechbläser, das Sie hier herunterladen können.

 

Kann man mit der festen Spange küssen?

Das haben Millionen von festen Spangenträgern schon bewiesen.

Was ist ein festsitzender Retainer?

Festsitzende Retainer sind an der Innenfläche der Zähne geklebte schmale Drähte, die ein Zurückstellen oder Wandern der Zähne nach einer kieferorthopädischen Behandlung verhindern sollen. Sie sichern so den Behandlungserfolg.

Wo kann ich mich noch unabhängig informieren?

Die Stiftung Warentest hat ein Buch zum Thema Kieferorthopädie herausgegeben, in dem seht gut verständlich Behandlungsabläufe und Behandlungsmöglichkeiten erklärt werden. Für Eltern eine ideale Informationsquelle. Das Buch kann bestellt werden unter www.test.de

Weitere Fragen?

Kieferorthopäden in Ihrer Nähe finden Sie im Mitgliederverzeichnis.
Neben Ihrem Kieferorthopäden gibt Ihnen die Patientenberatung der Landeszahnärztekammer Sachsen kompetente Auskunft (www.lzk-sachsen.de).