AOK PLUS bezuschusst PZR-KFO

Zuschuss der AOK PLUS jetzt auch für PZR-KFO

Ab 01.11.2013 bezuschusst die AOK PLUS die professionelle Zahnreinigung auch bei Kindern und Jugendlichen mit einer Multibracket-Apparatur.

Kinder und Jugendliche mit einer festsitzenden kieferorthopädischen Apparatur haben aufgrund der erschwerten Mundhygiene durch die Multibracketapparatur ein erhöhtes Gingivitis- und Kariesrisiko. Wie in zahlreichen Veröffentlichungen beschrieben, ist eine professionelle Zahnreinigung bei diesen Patienten medizinisch sinnvoll, um dieses Risiko zu vermindern. Daher unterstützt die AOK PLUS die professionelle Zahnreinigung bei Kindern und Jugendlichen mit einer Multibracket-Apparatur ab dem 01.11.2013 bis zu 50,- Euro pro Kalenderhalbjahr.

Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Durchführung der Reinigungsmaßnahmen durch den Kieferorthopäden oder kieferorthopädisch tätigen Zahnarzt, der die kieferorthopädische Behandlung im Rahmen eines genehmigten kieferorthopädischen Behandlungsplans gemäß § 29 SGB V durchführt. Zuschussfähig ist die Reinigung während der gesamte Behandlungsphase mit einer Multibracketapparatur, das heißt vom Eingliederungsdatum bis zum Entfernungsdatum einschließlich dieser beiden Termine. Die PZR-KFO ist unabhängig vom IP-Programm, das unbedingt weiterhin beim Hauszahnarzt durchgeführt werden sollte.

Die kieferorthopädische professionelle Zahnreinigung beinhaltet zusätzlich das Ein- und Ausligieren der Bögen zur Reinigung sowie die Entfernung aller Zusatzteile. Dies ist der Grund dafür, dass die PZR-KFO mit 50,- Euro bezuschusst wird. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ als Analogposition 1040a „professionelle Zahnreinigung KFO einschließlich ein- und ausgliedern der Bögen“. Es besteht folgende Leistungsbeschreibung:

- entfernen der Bögen und aller Zusatzteile (Alasticketten/Powerchains, fortlaufende Ligaturen, Federn, etc.)

- entfernen der supragingivalen und gingivalen Beläge auf den Zahnoberflächen

- Reinigung der Zahnzwischenräume

- entfernen des Biofilms

- Oberflächenpolitur

- geeignete Fluoridierungsmaßnahmen

Die Rechnungsstellung erfolgt in Form einer GOZ-Rechnung.. Für die Bezuschussung muss diese Rechnung zwingend folgenden Zusatz enthalten:

„Hiermit bestätige ich, dass o.g. Patient/in in meiner Praxis eine kieferorthopädische Behandlung gemäß § 29 SGB V erhält und eine Multibracketapparatur eingegliedert ist.“

Eine GOZ-Musterrechnung finden Sie im Anhang als PDF-Datei. Die für die Erstattung notwendigen Einträge sind blau gekennzeichnet.

Nach Informationen durch die AOK PLUS soll die Rechnung vom Patienten bei der zuständigen AOK PLUS-Filiale zur Erstattung vorgelegt oder bei der AOK per Post unter Angabe der Bankverbindung eingereicht werden. Zur Information der Patienten stellt die AOK PLUS einen Flyer zur Verfügung, der u.a. bei der AOK PLUS-Filiale in Ihrer Nähe angefordert werden kann.

Dr. Christine Langer

Öffentlichkeitsarbeit

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